Einwanderungsrecht
Unterstützung bei bulgarischen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für Nicht-EU-Bürger, auf jeder nach bulgarischem und europäischem Recht möglichen Rechtsgrundlage.
Das Einwanderungsrecht ist der Tätigkeitsschwerpunkt von Borderless Legal. Seit Jahren bearbeiten wir Verfahren für Drittstaatsangehörige, die in Bulgarien leben, arbeiten oder ein Unternehmen führen möchten.
Wir haben Hunderte von Verfahren bis zum Ende begleitet. Sie stützten sich auf die Rechtsgrundlagen des Gesetzes über die Ausländer in der Republik Bulgarien und der anwendbaren europäischen Rechtsvorschriften: befristete Aufenthaltserlaubnisse und Daueraufenthaltserlaubnisse, die kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die Blaue Karte EU sowie Erlaubnisse für Investoren, Immobilieneigentümer und Familienangehörige bulgarischer Staatsangehöriger.
Wir ermitteln die Rechtsgrundlage, die am besten zu Ihrer Situation passt, und stehen Ihnen dann vom ersten Dokument bis zum Tag der Erteilung der Erlaubnis zur Seite.
Unsere Leistungen
- Befristete Aufenthaltserlaubnisse, unabhängig von der Rechtsgrundlage
- Daueraufenthaltserlaubnisse
- Kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Bulgarien
- Blaue Karte EU für hochqualifizierte Fachkräfte
- Aufenthaltserlaubnisse für Investoren
- Aufenthaltserlaubnisse für Immobilieneigentümer
- Familienzusammenführung: Nachzug von Familienangehörigen zu Drittstaatsangehörigen
- Aufenthalt für Angehörige bulgarischer Staatsangehöriger
- Aufenthalt als Handelsrepräsentant eines ausländischen Unternehmens
- Aufenthalt für den Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft
- Aufenthalt zu Studienzwecken
- Beratung bei der Planung Ihrer Einwanderung und der Wahl der richtigen Rechtsgrundlage
Benötigen Sie Beratung oder rechtliche Unterstützung zu diesem Thema?
Beratungstermin vereinbarenHäufige Fragen
- Welche Aufenthaltsgrundlagen stehen Nicht-EU-Bürgern in Bulgarien offen?
- Drei Wege stehen im Vordergrund. Erstens der langfristige Aufenthalt: Er eignet sich für Studierende, Rentner, digitale Nomaden, Immobilieneigentümer, Handelsrepräsentanten, Geschäftsführer einer Gesellschaft mit mehr als 10 Beschäftigten sowie Familienangehörige eines bulgarischen Staatsangehörigen oder eines Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis. Zweitens der Daueraufenthalt, der nach 5 Jahren langfristigen Aufenthalts, durch eine Investition in Bulgarien, durch bulgarische Herkunft und auf weiteren Wegen erreicht wird. Drittens Aufenthalt und Arbeit, ein Arbeitsvisum für eine Dauer von 3 oder 5 Jahren, das einen gültigen Arbeitsvertrag voraussetzt und von der Ausbildung des Ausländers abhängt.
- Wie lange dauert die Bearbeitung einer bulgarischen Aufenthaltserlaubnis?
- Die Migrationsdirektion prüft einen Antrag auf langfristigen Aufenthalt innerhalb von 14 Tagen und einen Antrag auf Daueraufenthalt innerhalb von 2 Monaten. In beiden Fällen muss zuvor bei einer bulgarischen diplomatischen Vertretung im Ausland ein Visum Typ D eingeholt werden, was weitere 2 bis 7 Wochen in Anspruch nimmt. Ein Verfahren für Aufenthalt und Arbeit dauert 3 bis 6 Monate.
- Kann ein Ausländer in Bulgarien eine Gesellschaft gründen und auf dieser Grundlage ein Aufenthaltsrecht erhalten?
- Ja. Sobald ein Ausländer als Geschäftsführer einer bulgarischen Handelsgesellschaft eingetragen ist, kann er eine Erlaubnis für den langfristigen Aufenthalt auf der Grundlage „Geschäftsführer“ beantragen. Welche Voraussetzungen die Gesellschaft erfüllen muss, angestellte Mitarbeiter oder ein Mindestkapital, hängt von der jeweils anwendbaren Rechtsgrundlage ab.
- Was kann getan werden, wenn ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird?
- Eine Ablehnung kann innerhalb von 14 Tagen im Verwaltungsweg bei der übergeordneten Behörde angefochten werden. Wird die Ablehnung bestätigt, kann die Entscheidung anschließend gerichtlich vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. Die Kanzlei unterstützt bei der Anfechtung und bei der Prüfung anderer Aufenthaltsgrundlagen.
- Wo finde ich rechtliche Hilfe in Einwanderungsangelegenheiten in Bulgarien?
- Rufen Sie +359 886 882 208 an oder schreiben Sie an office@borderless-legal-bulgaria.com. Die Erstberatung zu Ihrem Fall ist kostenlos.
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